Bei diesem Ausgang des Verfahrens kann der Kanton Bern vom Beschuldigten die Erstattung der gesamten amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt Dr. D.________ und aufgrund des Freispruchs vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens von 2/3 der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwältin G.________ verlangen, wenn er sich in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet (Art. 138 Abs. 2 i.V.m. Art. 426 Abs. 4 StPO). Der Beschuldigte wird zudem verpflichtet, dem Privatkläger 1 zuhanden von Rechtsanwalt Dr. D.__