2019. Hinsichtlich der Kürzung des Zeitaufwandes erweist sich die Beschwerde als begründet und ist gutzuheissen. Der Aufwand ist gestützt auf die Kostennote vom 14. Dezember 2020 festzusetzen, womit sich ein Aufwand Rechtsanwältin von 63.65 Stunden zu CHF 200.00 und ein Aufwand von 19.98 Stunden zu CHF 100.00 ergibt, was zu einer amtlichen Entschädigung von insgesamt CHF 14'728.55 führt. Auslagen (inkl. Reisezuschläge) Betreffend Telefonkosten wird auf die Ausführungen unter Ziff. 62.4.2 vorne verwiesen. Auch Rechtsanwältin Dr. H.___