1'000.00 vom Kanton Bern getragen werden. Aufgrund seines Obsiegens ist ihm eine Entschädigung für das Beschwerdeverfahren auszurichten. Diese wird gestützt auf die eingereichte Kostennote vom 8. Mai 2023 (pag. 2983) auf CHF 1'783.20 (inkl. Auslagen und MWSt) bestimmt. 62.5 Erwägungen der Kammer / Honorar von Rechtsanwältin Dr. H.________ 62.5.1 Allgemeine Ausführungen Rechtsanwältin Dr. H.________ hat ihre Aufwände mit Kostennote vom 14. Dezember 2020 ebenfalls mit einer detaillierten Zusammenstellung der erbrachten Leistun-