Der Reisezuschlag ist wie ebenfalls anerkannt gar nicht angefallen, da die Hauptverhandlung nur einen Tag gedauert hat. Aus demselben Grund werden die geltend gemachten, aber nicht angefallenen Reisespesen von CHF 70.70 für den 15. Dezember 2020 gestrichen. Die erfolgte Kürzung der geltend gemachten Auslagen um CHF 157.70 erweist sich damit als begründet.