Die Beschwerde erweist sich diesbezüglich als begründet. Die von der Vorinstanz pauschal vorgenommene Kürzung des Zeitaufwandes auf 100 Stunden war vorliegend nicht angezeigt. Der Aufwand ist mit Ausnahme der vorgenannten Kürzungen von insgesamt 105 Minuten gestützt auf die Kostennote vom 13. Dezember 2020 (inkl. 9.75 Stunden für die Hauptverhandlung und Urteilseröffnung) festzusetzen, womit ein Aufwand von 137.25 Stunden, bzw. ein amtliches Honorar von CHF 27'450.00 resultiert. Auslagen (inkl. Reisezuschläge)