___ aufzeigen, weshalb es sich dabei nicht um soziale Tätigkeiten im Interesse des Beschuldigten, sondern um Aspekte der Verteidigung gehandelt hat. Die diesbezüglich erfolgte pauschale Kürzung der Vorinstanz war deswegen ebenfalls nicht gerechtfertigt. Zu Recht erfolgten demgegenüber die Kürzungen für die am 29. August 2019 als Aufwand verbuchte Reiseizeit von 90 Minuten und der am 28. Februar 2020 verbuchte Aufwand von 15 Minuten für ein Mail an die türkische Botschaft (inkl. Tel. mit Familie und Schreiben an Klient). Die Beschwerde erweist sich diesbezüglich als begründet.