90 Je schwieriger und umfangreicher der Fall ist, desto mehr Stunden sind dem amtlichen Verteidiger zur Einarbeitung einer sachgemässen Verteidigungsstrategie (insbesondere für Aktenstudium, Besprechungen mit dem Klienten, Rechtsabklärungen) zuzugestehen. Die zahlreichen Einvernahmen, welche vorliegend zu studieren waren, nahmen vielfach mehrere Stunden bzw. einen ganzen Tag in Anspruch. Das vorliegende aufwändige Verfahren rechtfertigte ein Honorar im oberen Bereich des Tarifrahmens von Art. 17 Abs. 1 Bst. c PKV (bis zu CHF 50'000.00).