Eine weitere zweistündige Besprechung habe ausserdem am 6. Dezember 2019 stattgefunden, wenige Tage nach den Einvernahmen, an welcher erneut die Schlusseinvernahmen besprochen worden seien. Offenbar seien die bevorstehenden Schlusseinvernahmen der Auskunftspersonen und Privatkläger bereits am 29. August 2019 besprochen worden. Insgesamt seien also mehrere Stunden zu viel Aufwand verbucht worden.