Die Telefonauslagen seien der Beschwerdeführerin gemäss Kostennote vom 14. Dezember 2020 zu entschädigen. In ihrer Replik hält die Beschwerdeführerin zusätzlich fest, im KS Nr. 15 werde nicht zwischen analoger Telefonie und Internettelefonie unterschieden, weshalb Gesprächskosten für analoge Telefonie unter den Auslagen geltend gemacht werden könnten, nicht aber diejenigen für Internettelefonie. Zudem sei auch Internettelefonie nicht gratis. Mithin müssten die Kosten für das gebrauchte Datenvolumen bei der