schädigt würden. Seit jeher würden Telefonauslagen separat entschädigt, zuletzt im Verfahren SK 20 363 anlässlich der Berufungsverhandlung vom 11. März 2021. Einzig das Regionalgericht Emmental-Oberaargau scheine diese Praxis generell geändert zu haben. Das sei stossend, zumal sämtliche anderen Regionalgerichte und auch das Obergericht die Telefonauslagen wie bisher entschädigen würden. Mit der Streichung der Auslagen habe die Vorinstanz eine Ermessensüberschreitung begangen. Die Telefonauslagen seien der Beschwerdeführerin gemäss Kostennote vom 14. Dezember 2020 zu entschädigen.