Vom geltend gemachten Aufwand von 139 Stunden werde eine Kürzung von insgesamt 105 Minuten bzw. eindreiviertel Stunden anerkannt. Hingegen seien für die Einvernahme vom 24. Oktober 2019 eine halbe Stunde Aufwand hinzurechnen, weswegen ein Aufwand von 137.75 Stunden resultiere, was bei einem Stundenansatz von CHF 200.00 einer Entschädigung von CHF 27'550.00 entspreche. In Bezug auf die Auslagen anerkenne er die Kürzungen von CHF 12.00 für Telekommunikation, die Streichung des Reisezuschlags von CHF 75.00 und der Reisespesen von CHF 70.70 vom 15. Dezember 2022, da die Hauptverhandlung nur einen halben Tag gedauert habe.