Zur Begründung bringt er zusammengefasst vor, er mache einen Gesamtaufwand von 139 Stunden zu CHF 200.00, also CHF 27'800.00 (exkl. Auslagen und MWSt) geltend. Die Vorinstanz habe die amtliche Entschädigung auf pauschal 100 Stunden zu CHF 200.00, ausmachend CHF 20'000.00 festgesetzt und den geleisteten Aufwand damit um 39 Stunden oder CHF 7'800.00 gekürzt. Entsprechend den Aus-