der juristischen Mitarbeitenden von insgesamt 19.9835 Stunden zu CHF 100.00, ausmachend CHF 1'998.35, Auslagen (inkl. Reisezuschlag) von total CHF 3'319.50, was inkl. 7.7% Mehrwertsteuer eine beantragte amtliche Entschädigung von CHF 19'437.75 ergibt. Als volles Honorar machte Rechtsanwältin Dr. H.________ den Aufwand von 63.651 Stunden zu CHF 300.00, ausmachend CHF 27'584.285 (inkl. Auslagen und MWSt) geltend. Die Vorinstanz erachtete den von Rechtsanwältin Dr. H.________ mit Kostennote vom 14. Dezember 2020 geltend gemachten Aufwand als leicht überhöht.