Die Verletzungen der Privatklägerin 3 sind bis auf die Deformation ihrer Nase mittlerweile alle verheilt, die psychischen Folgen des Vorfalls dauern aber noch an. So gab die Privatklägerin 3 anlässlich der Berufungsverhandlung glaubhaft an, dies sei bei ihr erst im Nachhinein gekommen, sie habe sich stark zurückgezogen und habe immer noch Mühe damit, Vertrauen zu fassen und manchmal Konzentrationsschwierigkeiten (pag. 2895 Z. 34 ff.). Mit Blick auf die von der Vorinstanz aus der Literatur genannten Beträge sowie auf vergleichbare Referenzfälle der hiesigen Strafabteilung zu Genugtuung bei Körperverletzungen