Gesamthaft ist der Beschuldigte äusserst brutal vorgegangen und hat die Privatklägerin 3 wegen verweigertem Oralverkehr mitten in der Nacht in ihrer eigenen Wohnung massiv verprügelt und sie nach erneut verweigertem Oralverkehr auch noch mit einem Messer am Hals bedroht. Die Verletzungen der Privatklägerin 3 sind bis auf die Deformation ihrer Nase mittlerweile alle verheilt, die psychischen Folgen des Vorfalls dauern aber noch an.