59. Klage der Privatklägerin 3 Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 7'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 3. Mai 2018 an die Privatklägerin 3 (pag. 1988). Letztere erklärte am 3. Mai 2021 Anschlussberufung (pag. 2208 f.) und beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung im Zivilpunkt, der Beschuldigte sei zu verurteilen, ihr eine Genugtuung von CHF 12’000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 03.05.2018 zu bezahlen (pag. 2996). Der Beschuldigte beantragte im Falle eines Schuldspruchs die Abweisung der Zivilforderungen, resp. Verweisung auf den Zivilweg (pag. 2991).