An ihrer Stelle trat ihre Konkursmasse, vertreten durch das Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, neu nur noch als Zivilklägerin in den Prozess ein. Diese hat mit Eingabe vom 3. Februar 2023 angekündigt, nicht an der Berufungsverhandlung teilzunehmen und auf das Stellen von Anträgen zu verzichten (pag. 2738). Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerin zu beteiligen (Art. 118 Abs. 1 StPO).