58. Klage der Privatklägerin 2 58.1 Allgemeine Ausführungen Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 3'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 17. Februar 2019 an die Privatklägerin 2 (pag. 1988). Mit Schreiben vom 3. Mai 2021 verzichtete die Privatklägerin 2 auf eine Anschlussberufung (pag. 2205 f.). Am 10. Dezember 2022 verstarb die Privatklägerin 2. An ihrer Stelle trat ihre Konkursmasse, vertreten durch das Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, neu nur noch als Zivilklägerin in den Prozess ein.