Der Privatkläger 1, welcher an der Eskalation keinerlei Mitverschulden trug, war dem Beschuldigten in dieser Situation völlig ausgeliefert. Er entschied sich in der Tatnacht spontan dazu, seine Kolleginnen zu begleiten und übte selber keinerlei Angriffshandlungen gegen den Beschuldigten aus, kriegte jedoch die gesamte Wut des Beschuldigten ab und war letztlich von allen Beteiligten vom Vorfall am schlimmsten betroffen. Insgesamt erscheint die von der Vorinstanz festgelegte Genugtuung von CHF 10'000.00 zwar hoch.