Im Zeitpunkt des Vorfalls war der Privatkläger 1, wenn auch eingeschränkt, noch mobil, was sich ja gerade auch in den Überwachungsvideos gezeigt hat. Nach dem Gesagten wird der Beschuldigte deshalb zur Bezahlung von CHF 1'180.00 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit dem 17. Februar 2019 auf dem Betrag von CHF 130.00 und seit dem 23. März 2019 auf dem Betrag von CHF 1'050.00 an den Privatkläger 1 verurteilt. 57.2 Genugtuung Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 10'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 17. Februar 2019 an den Privatkläger 1 (pag.