Als weitere kausale Folge des vom Beschuldigten begangenen Übergriffs, sind die Kosten für die Fremdbetreuung des Hundes des Privatklägers 1 angefallen. Der Beschuldigte musste sich aufgrund seiner Verletzung einer Notoperation unterziehen und war fünf Tage hospitalisiert, davon vier Tage bettlägerig und danach einige Zeit arbeitsunfähig, weswegen ihm die Betreuung seines Hundes während dieser Zeit und der anschliessenden Rehabilitationsphase nicht mehr möglich war. Die hierfür effektiv angefallenen Kosten wurden mittels Rechnung der Hundeschule AP.________ (pag. 1805) hinlänglich belegt.