Sowohl das T-Shirt wie auch die Trainerjacke sind aufgrund der Schäden (Gewebedefekte aufgrund des Stichs, Verschmutzungen und Blutanhaftungen) wertlos geworden, womit die ungewollte Vermögensverminderung den vollständigen Wert der Kleider betrifft. Als weitere kausale Folge des vom Beschuldigten begangenen Übergriffs, sind die Kosten für die Fremdbetreuung des Hundes des Privatklägers 1 angefallen.