77 für ein unifarbenes T-Shirt und auch die CHF 100.00 für die Trainerjacke erscheinen angemessen, zumal der Trainerjacke für den Privatkläger 1 ein hoher Affektionswert zukommt, da diese ein Geschenk seines Vereins war. Sowohl das T-Shirt wie auch die Trainerjacke sind aufgrund der Schäden (Gewebedefekte aufgrund des Stichs, Verschmutzungen und Blutanhaftungen) wertlos geworden, womit die ungewollte Vermögensverminderung den vollständigen Wert der Kleider betrifft.