welche der Privatkläger 1 am 16. Februar 2019 trug, wurden aufgrund des widerrechtlichen Angriffs des Beschuldigten auf den Privatkläger 1 beschädigt. Auch ohne entsprechende Kaufbelege erachtet die Kammer die Werte von CHF 30.00 für das T-Shirt und CHF 100.00 für die Trainerjacke als hinreichend belegt. CHF 30.00 entsprechen einem üblichen Preis