Nach dem Gesagten wird Schadenersatz zugesprochen für den Betrag von CHF 1'180.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 17.02.2019 auf dem Betrag von CHF 130.00 (Kleidung) sowie zuzüglich Zins zu 5% seit dem 23.03.2019 auf dem Betrag von CHF 1'050.00 (Hundebetreuung). Die weiteren Schadenersatzforderungen von C.________ werden auf den Zivilweg verwiesen.