Gleiches gilt für die Kosten der Hundebetreuung (CHF 1'050.00, pag. 1805). C.________ konnte aufgrund der Hospitalisierung sowie seiner Verletzungen seinen Hund nicht selbstständig betreuen, weshalb er ihn im Zeitraum vom 17.02.2019 bis zum 23.03.2019 in einer Hundepension in AO.________ unterbringen musste. Diese Zusatzkosten für die Fremdbetreuung des Hundes sind kausale Folge des widerrechtlichen und vom Beschuldigten schuldhaft begangenen Übergriffs. Die Kosten für die Brille sowie die Arztrechnungen sind demgegenüber nicht ausreichend nachgewiesen. Die Brille von C._____