Bei den geltend gemachten Schadenspositionen handelt es sich um Schäden an Kleidern und Brille (CHF 825.00), um Kosten für die Hundebetreuung (CHF 1'050.00) sowie um Arztrechnungen der AN.________-Praxis (CHF 958.50). Die Schäden der Trainerjacke sowie des T-Shirts sind in ihrer Höhe ausreichend belegt und direkte Folge des widerrechtlichen Angriffs des Beschuldigten gegen C.________ (pag. 1800, Zeitwerte). Gleiches gilt für die Kosten der Hundebetreuung (CHF 1'050.00, pag.