57. Klage des Privatklägers 1 57.1 Schadenersatz Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 1'180.00 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit dem 17. Februar 2019 auf dem Betrag von CHF 130.00 und seit dem 23. März 2019 auf dem Betrag von CHF 1'050.00 an den Privatkläger 1. Soweit weitergehend wurde die Forderung des Privatklägers 1 auf den Zivilweg verwiesen (pag. 1988). Begründend hielt sie fest: