Entsprechend ist das Widerrufsverfahren einzustellen. Bei diesem Verfahrensausgang hat der Beschuldigte die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren vor der Vorinstanz zu tragen. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren vor der Kammer, bestimmt auf CHF 300.00, trägt demgegenüber der Kanton Bern. VIII. Zivilpunkt 56. Allgemeine Ausführungen Für die theoretischen Ausführungen zum Schadenersatz sowie zur Genugtuung kann vorab auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden