VII. Widerruf Mit Urteil des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 22. Mai 2017 (Aktenzeichen ST.2017.25; pag. 2556 f.) wurde der Beschuldigte wegen Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, fahrlässiger einfacher Körperverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 75.00.00 und einer Busse von CHF 750.00 verurteilt. Die Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt.