21 und 24 Ziff. 1 und 2 SIS-II-Verordnung erfüllt, besteht eine Pflicht zur Ausschreibung im SIS (BGer 6B_1178/2019 vom 10. März 2021 E. 4.3 f.; BGE 146 IV 172 E. 3.2.2). 55.2 Ausschreibung in concreto Der Beschwerdeführer stammt aus der Türkei und ist damit Drittstaatenangehöriger. Der Beschuldigte stellt mit seiner Gewaltneigung und der hohen Rückfallgefahr für Gewaltstraftaten eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Er hat seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz. Zu anderen europäischen Ländern hat er keinen nachweislichen Bezug.