Der Beschuldigte hat mit der versuchten vorsätzlichen Tötung, der versuchten schweren Körperverletzung und der versuchten qualifizierten sexuellen Nötigung mit mehreren Tathandlungen in unterschiedlichen zeitlichen Phasen gleich drei Katalogdelikte begangen. Allerdings ist zu beachten, dass die Kammer bei allen Delikten von einem leichten bis maximal mittelschweren Verschulden ausging. Entsprechend dem Verschulden hat die Kammer denn auch eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9 ½ Jahren (allerdings inkl. weiterer, nicht katalogrelevanter Delikte) ausgefällt.