ren (Urteil SK 20 99), bei einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren eine Landesverweisung von 8 Jahren (Urteil SK 19 310), bei einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren eine Landesverweisung von 12 Jahren (Urteil SK 21 115), als angemessen erachtet wurde. 54.2 Dauer in concreto Das Verschulden wiegt insgesamt leicht bis mittelschwer. Der Beschuldigte hat mit der versuchten vorsätzlichen Tötung, der versuchten schweren Körperverletzung und der versuchten qualifizierten sexuellen Nötigung mit mehreren Tathandlungen in unterschiedlichen zeitlichen Phasen gleich drei Katalogdelikte begangen.