Die Strafkammern des Obergerichts mussten sich bereits in zahlreichen (vergleichbaren) Fällen mit der Landesverweisung und deren Dauer auseinandersetzen. Ein Blick in die Praxis des Obergerichts zeigt, dass bei einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten eine Landesverweisung von 7 Jahren (Urteil SK 20 141), bei einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten eine Landesverweisung von 7 Jahren (Urteil SK 19 325) bei einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten eine Landesverweisung von 7 Jahren (Urteil SK 19 393), bei einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren eine Landesverweisung von 7 Jah-