_ bestätigt auch in seinem Ergänzungsgutachten vom 14. Februar 2022, dass das Risiko für erneute Gewalthandlungen durch den Beschuldigten im mittleren bis hohen Bereich liegt (pag. 2527). Gemäss M.________ und M. Sc. O.________ könne aktuell von einem unveränderten Deliquenzrisiko für Gewaltdelikte in allen Schweregraden ausgegangen werden (pag. 2267). Weiter ist einzubeziehen, dass ganz erhebliche Bedenken an der Legalbewährung des Beschuldigten bestehen resp. beim Beschuldigten von einer eigentlichen Schlechtprognose auszugehen ist (BGer 6B_861/2019 vom 23. April 2020 E. 3.7.4).