73 Kauf zu nehmen. Die versuchte vorsätzliche Tötung, die versuchte schwere Körperverletzung und die versuchte sexuelle Nötigung gelten alle als schwere Straftaten, von welchen eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgeht. Es gilt zu berücksichtigen, dass die jetzige strafrechtliche Verurteilung des Berufungsführers bereits seine zweite Verurteilung für Delikte gegen Leib und Leben ist. Er beging alle Straftaten als Erwachsener.