Es ist auch mit seinen Eltern kein über die üblichen familiären Beziehungen bzw. emotionalen Bindungen hinausgehendes Abhängigkeitsverhältnis ersichtlich. Der Beschuldigte machte geltend, seine Eltern hätten seine Hilfe und Unterstützung nötig, weil es ihnen gesundheitlich nicht gut gehe und reichte diesbezüglich ein Arztzeugnis ein, welches bestätigte, dass seine Eltern beide an schweren Krankheiten leiden und pflegerische Unterstützung brauchen. Der Gesundheitszustand der Eltern des Beschuldigten begründet für sich jedoch noch kein über das normale Eltern- Kind-Verhältnis hinausgehendes Abhängigkeitsverhältnis.