Die seit dem 7. Juni 2021 freiwillig abgegebenen Urinproben ergaben allesamt negative Werte. Auch sonst sind aus den Akten keine gesundheitsrelevanten Anhaltspunkte ersichtlich, welche einer Landesverweisung im Weg stehen würden. Aus medizinischer Sicht ist eine Rückkehr in die Türkei ohne Weiteres zumutbar. Ad Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Heimatland Vorab ist festzuhalten, dass ein Härtefall nicht bereits dann anzunehmen ist, wenn die Resozialisierungschancen in der Schweiz besser sind als im Heimatland, sondern erst dann, wenn die Resozialisierung im Heimatland praktisch unmöglich oder zumindest deutlich schlechter erscheint.