70 Z. 43 f.). Gemäss ärztlichem Zeugnis von Dr. med. AM.________ vom 13. Februar 2023 leiden die Eltern des Beschuldigten beide an schweren Krankheiten und brauchen pflegerische Unterstützung (pag. 2965). Insgesamt verfügt der Beschuldigte über ein bescheidenes, aber gefestigtes Familiennetz in der Schweiz und eine Landesverweisung würde ihn zweifelsfrei aus dem gewohnten Familienumfeld reis-