den. Ad familiäre Verhältnisse Der Beschuldigte hat gemäss eigenen Angaben keine eigenen Kinder (pag. 1095). Er ist unverheiratet. Sowohl die Eltern als auch weitere Verwandte des Beschuldigten (Tante AJ.________, geb. _________, Onkel AK.________, geb. ________, Cousin AL.________, geb. ________) leben gemäss Bericht des Migrationsdienstes in AH.________ und verfügen ebenfalls über Niederlassungsbewilligungen C (pag. 1095). Insbesondere zu seiner Mutter, bei welcher er bis zu seiner Verhaftung wohnte, pflegt er intensiven Kontakt. Gemäss eigenen Angaben hat der Beschuldigte aus der Haft täglichen Telefonkontakt zu seiner Mutter und seinem Vater (pag. 1935