Neben den Eltern und weiteren Verwandten erhält der Beschuldigte alle zwei Wochen Besuch einer Freundin (pag. 2495a). Innerhalb des Strafvollzugs pflegt der Beschuldigte ebenfalls seine sozialen Kontakte zu diversen Miteingewiesenen und ist gut integriert (pag. 2493a). Der Beschuldigte weist einen mehrseitigen Betreibungsregisterauszug mit gesamthaft 35 Verlustscheinen im Gesamtbetrag von CHF 47'586.00 aus (pag. 1099 ff.). Der strafrechtliche Leumund des Beschuldigten ist sodann erheblich getrübt. Er ist vorbestraft. Ins Gewicht fällt insbesondere die einschlägige Vorstrafe wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung (pag.