69 den hohen Anforderungen entsprechend sehr gut, besitze ein äussert solides Fachwissen, welches er zur Lösung seiner Aufgaben stets sehr sicher und erfolgreich einsetze (pag. 2494a). Die zahlreichen persönlichen Eingaben des Beschuldigten im vorliegenden Verfahren zeigen zudem, dass er über gute EDV-Kenntnisse und eine einwandfreie schriftliche Ausdrucksweise verfügt. Zu intensiven sozialen Kontakten ausserhalb seiner Familie ist nicht viel bekannt. Neben den Eltern und weiteren Verwandten erhält der Beschuldigte alle zwei Wochen Besuch einer Freundin (pag.