Gemäss eigenen Angaben erlangte er zudem eine eidgenössische und internationale AS.________ (Ausbildung) (pag. 1055). Daneben führte er eine Zeit lang eine eigene Kampfsport- Schule. Am 4. April 2019 gab er gegenüber der Polizei an, er betreibe seit längerem keinen Kampfsport mehr und trainiere nicht mehr. 2017 sei sein rechter Brustmuskel abgerissen, er habe aber schon vorher keinen Kampfsport mehr betrieben, dies seit 4 Jahren nicht mehr (pag. 936 Z. 532 ff.). Ab dem 16. Oktober 2017 bezog der Beschuldigte Sozialhilfegelder (pag. 1096). In der JVA S.__