Weiter spricht der Beschuldigte einwandfrei Schweizerdeutsch und hat die obligatorische Schule hier absolviert (Primarschule, dann Bezirksschule in U.________; pag. 1095) Während der Zeit als er bei seiner Pflegefamilie lebte, erbrachte er gute Schulleistungen. Nach der obligatorischen Schulzeit begann der Beschuldigte eine Ausbildung zum P.________ (Beruf), die er aber wieder abbrach. In der Folge arbeitete er unter anderem als AR.________ (Beruf) und temporär bei verschiedenen Arbeitgebern, hatte jedoch nie eine Festanstellung. Gemäss eigenen Angaben erlangte er zudem eine eidgenössische und internationale AS.