Die beim Beschuldigten im Gutachten vom 16. Oktober 2019 erhobenen Befunde und Diagnosen sind weiterhin zutreffend und konnten auch aus heutiger gutachterlicher Sicht bestätigt werden. Demnach liegen beim Beschuldigten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.2) mit zusätzlichen narzisstischen und emotional instabilen (impulsiven) Anteilen sowie einigen psychopathischen Zügen und anamnestisch (im Tatzeitraum) ein schädlicher Gebrauch von Alkohol, Cannabis und Kokain (IDC-10 F19.1) unterhalb der Schwelle zu einem Abhängigkeitssyndrom vor (pag. 2526). Der Beschuldigte leidet somit weiterhin unter einer schweren psychischen Störung i.S.v.