im Ergänzungsgutachten vom 14. Februar 2022 (pag. 2490 ff.) fest, dass beim Beschuldigten noch keine stabilen und nachhaltigen Verbesserungen der individuellen persönlichkeitsgebundenen Risikovariabeln festgestellt werden konnten. Die bei ihm zu den Tatzeitpunkten vorgelegenen deliktfördernden psychischen Störungsbilder einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und einer Neigung zum schädlichen Gebrauch von Alkohol, Cannabis und Kokain bestünden bei ihm im Kern fort, auch wenn die Schwere seiner Persönlichkeitsstörung aus heutiger gutachterlicher Sicht wahrscheinlich eher als leichtgradig einzustufen sei.