Diesen Ausführungen kann sich die Kammer vollumfänglich anschliessen. Ergänzend ist Folgendes festzuhalten: Gemäss Risikoabklärung der BVD vom 26. April 2021 wurde das Risikoprofil des Beschuldigten für schwerwiegende Gewaltdelikte als mittel-hoch eingestuft. Dem forensischen personenbezogenen Veränderungsbedarf könne mit den gegebenen ju-