Das beschriebene Risiko besteht beim Beschuldigten in erster Linie aufgrund seiner fortbestehenden dissozialen Persönlichkeitsstörung und seines schädlichen Gebrauchs von Alkohol und Drogen; wird darüber hinaus aber auch begünstigt durch einige (leicht bis mässig ausgeprägte) psychopathische Persönlichkeitsmerkmale wie auch durch die jeweiligen Tatumstände (pag. 1229).