vom 16.10.2019 (pag. 1127 ff.) lag beim Beschuldigten zur Zeit der ihm vorgeworfenen Taten eine lebensgeschichtlich überdauernde dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.2) mit einigen psychopathischen Zügen sowie mit zusätzlichen narzisstischen und emotional instabilen (impulsiven) Zügen vor (pag. 1227). Daneben betrieb der Beschuldigte im gesamten Tatzeitraum einen schädlichen Gebrauch von Alkohol, Cannabis und Kokain und befand sich zu allen Tatzeiten infolge seines vorgängigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem leichten, unkomplizierten Rauschzustand.