mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, weil diese ihm vorher die Zigarette aus der Hand geschlagen hat. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist der vorliegende Fall, mit dem Referenzsachverhalt der VBRS- Richtlinien (S. 46), wonach der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer eine Ohrfeige verpasst, vergleichbar, weswegen hierfür eine Busse von CHF 300.00 auszusprechen ist. 50.2 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz